Allgemeine Geschäftsbedingungen
Punkteprogramm für Spenderinnen und Spender der Stiftung Blutspende SRK Nordwestschweiz
1. Geltungsbereich und Teilnahme
Die Teilnahme am Punkteprogramm erfolgt automatisch nach einer getätigten Blutspende in der Stiftung Blutspende SRK Nordwestschweiz.
Die Nutzung des Punkteprogramms ist kostenlos und freiwillig.
Die Teilnahmebedingungen werden mit der Registrierung/Nutzung akzeptiert.
Für die Nutzung ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse Voraussetzung.
2. Punktevergabe
| Vollblutspende | 3 Punkte |
| Blutplättchenspende / Thrombozytenspende | 20 Punkte |
| Erste Spende bei der Stiftung Blutspende SRK Nordwestschweiz | 5 Punkte |
| Erstspender:in wird mitgebracht | Je 5 Punkte |
| Spendejubiläen: | |
| 25. Spende | 25 Punkte |
| 50. Spende | 50 Punkte |
| 75. Spende | 75 Punkte |
| 100. Spende | 100 Punkte |
| 125. Spende | 50 Punkte |
| 150. Spende | 50 Punkte |
| 175. Spende | 50 Punkte |
| 200. Spende | 100 Punkte |
| 225. Spende | 50 Punkte |
| 250. Spende | 50 Punkte |
| 275. Spende | 50 Punkte |
| 300. Spende | 100 Punkte |
| 400. Spende | 100 Punkte |
3. Bedingungen der Punktevergabe und Prämien
Bedingungen für die Punktevergabe ist die begonnene Blutspende nach positiv erfolgtem Spendercheck.
Punkte können nur für Prämien eingelöst werden, die im Prämienshop aktuell ausgewiesen sind.
Auszahlungen in Bargeld sind ausgeschlossen.
4. Verfall, Änderungen und Beendigung
Die Stiftung Blutspende SRK Nordwestschweiz behält sich das Recht vor, Programmregeln zu ändern oder das Programm einzustellen. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Beim Einlösen werden die Punkte vom Punktebestand abgezogen.
Nicht eingelöste Punkte verfallen nach Ablauf der festgelegten Frist:
- Die gesammelten Punkte verfallen, wenn sie nicht binnen fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der letzten Spende eingelöst werden.
- Mit der offiziellen Beendigung der Spendetätigkeit aufgrund des Alters verfallen oder Ausschluss aus medizinischen Gründen alle bis dahin nicht eingelösten Punkte 12 Monate nach der letzten Spende.
- Mit Ablauf der Verjährungsfristen erlischt der Anspruch auf Einlösung der Punkte endgültig.
5. Konto, Datenschutz und Sicherheit
Das Punktekonto ist personenbezogen und nicht übertragbar oder vererbbar.
Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Stiftung Blutspende SRK Nordwestschweiz.
Ein Missbrauch des Punkteprogramms oder der Punkte können zum Ausschluss vom Programm führen.
